Erbenermittlung

Wenn in Deutschland der Erbfall eintritt, Vermögen vorhanden ist und die Erben nicht bekannt sind, wird in der Regel von Gerichts wegen versucht, die Erben zu ermitteln. Das Einschalten eines professionellen Erbenermittlungsunternehmens wie der Hanseatischen Erbenermittlung GmbH empfiehlt sich vor allem, wenn:

  • Erben im Ausland zu finden sind
  • Fremdsprachenkompetenz erforderlich ist
  • Vorfahren ihre Herkunft in den ehemaligen deutschen Ostgebieten oder in den ehemaligen deutschen Kolonialgebieten haben
  • Urkundenbeschaffung im Ausland notwendig ist
  • Korrespondenz mit ausländischen Archiven geführt werden muss
  • Recherchen in Archiven vor Ort durchzuführen sind
  • Erbenermittlungen ab der zweiten Erbordnung anstehen.