Erbenermittlung
Wenn in Deutschland der Erbfall eintritt, Vermögen vorhanden ist und die Erben nicht bekannt sind, wird in der Regel von Gerichts wegen versucht, die Erben zu ermitteln. Das Einschalten eines professionellen Erbenermittlungsunternehmens wie der Hanseatischen Erbenermittlung GmbH empfiehlt sich vor allem, wenn:
Erben im Ausland zu finden sind
Fremdsprachenkompetenz erforderlich ist
Vorfahren ihre Herkunft in den ehemaligen deutschen Ostgebieten oder in den ehemaligen deutschen Kolonialgebieten haben
Urkundenbeschaffung im Ausland notwendig ist
Korrespondenz mit ausländischen Archiven geführt werden muss
Recherchen in Archiven vor Ort durchzuführen sind
Erbenermittlungen ab der zweiten Erbordnung anstehen.
Beauftragung
Ablauf
Beauftragung einer Erbenermittlung
Die Beauftragung der Hanseatische Erbenermittlung GmbH ist für Nachlasspfleger, Testamentsvollstrecker und Rechtspfleger kostenfrei und damit ohne Risiko. Unabhängig vom Verlauf der Ermittlungen ist die Hanseatische Erbenermittlung GmbH auf eigene Kosten tätig und trägt folglich auch alle Gebühren für die Beschaffung von Personenstandsurkunden, unabhängig von deren Anzahl oder der Schwierigkeit ihrer Beschaffung. Erst im Erfolgsfall vereinbart unser Büro mit den ermittelten Erben ein angemessenes Honorar. Deshalb ist eine erfolgreiche, schnelle und reibungslose Abwicklung der Erbschaftsangelegenheit auch in unserem ureigenen Interesse.
Wir garantieren unseren Auftraggebern:
die Übernahme aller Gebühren der Erbenermittlung sowie die kostenlose Ausführung des Auftrags, selbst für den seltenen Fall, dass sich keine Erben ermitteln lassen
eine verlässliche und unkomplizierte Betreuung während des gesamten Ablaufs
schnelle und kompetente Abwicklung
einen persönlichen Ansprechpartner, der Ihnen während des gesamten Ablaufs für Nachfragen zur Verfügung steht
eine systematische Aufbereitung des Stammbaums sowie aller relevanten Dokumente und Urkunden
Bezahlung unserer Leistungen nach den gesetzlichen Vorgaben erfolgt ausschließlich durch die ermittelten Erben nach Auszahlung der Erbanteile
Ablauf einer Erbenermittlung
Mit der Beauftragung beginnen wir mit unseren Recherchen. Die Beschaffung der Urkunden im In- und Ausland ist zeitaufwendig, da hier immer noch der postalische Schriftverkehr üblich ist und deutsche Gerichte an Urkunden formale Anforderungen wie Beglaubigung oder Apostille stellen. Sind alle Dokumente und Urkunden von uns beschafft worden, helfen wir, einen Erbscheinsantrag zu erstellen. Auf Grundlage des Erbscheinantrags sowie der Dokumentation kann der Erbprätendent einen Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht beantragen. Im Anschluss entscheidet das Nachlassgericht auf Basis unseres Berichtes, ob ein Erbschein erstellt werden kann.
Während des gesamten Ablaufs steht Ihnen ein persönlicher Mitarbeiter für Sachstandsmeldungen zur Verfügung. Bei wichtigen Mitteilungen kontaktieren wir Sie selbstverständlich von uns aus.
Der Ablauf:
Recherche
Beschaffung der Urkunden (inkl. Beglaubigungen und Apostillen)
Erbprätendent wird kontaktiert und Honorarvereinbarung getroffen
Erstellung und Übergabe von Erbscheinantrag und Dokumentation
Erbprätendent beantragt Erbschein
Die Bezahlung erfolgt entsprechend der Honorarvereinbarung nach Auszahlung der Erbanteile