Ablauf einer Erbenermittlung
Im Anschluß an die Beauftragung beginnen wir mit den Recherchen. Die Beschaffung der Urkunden im In- und Ausland ist zeitaufwendig, da der postalische Schriftverkehr üblich ist und deutsche Gerichte an Urkunden formale Anforderungen wie Beglaubigung oder Apostille stellen. Sind alle Dokumente und Urkunden zusammen getragen, helfen wir einen Erbscheinantrag zu erstellen. Auf Grundlage des Erbscheinantrags sowie der Dokumentation kann der Erbprätendent einen Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht beantragen. Im Anschluss entscheidet das Nachlassgericht auf Basis des Berichtes der Hanseatischen Erbenermittlung GmbH, ob ein Erbschein erstellt werden kann.
Während des gesamten Ablaufs steht Ihnen ein persönlicher Mitarbeiter für Sachstandsmeldungen zur Verfügung. Bei wichtigen Mitteilungen kontaktieren wir Sie selbstverständlich von selbst aus.
Der Ablauf:
• Recherche
• Beschaffung der Urkunden (inkl. Beglaubigungen und Apostillen)
• Erbprätendent wird kontaktiert und Honorarvereinbarung getroffen
• Erstellung und Übergabe von Erbscheinantrag und Dokumentation
• Erbprätendent beantragt Erbschein
• die Bezahlung erfolgt entsprechend der Honorarvereinbarung nach Auszahlung der Erbanteile